Laut BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) ist jeder Bauherr verpflichtet einen Baustellenkoordinator einzusetzen, welcher zwischen den ausführenden Unternehmen vermittelt und die Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle sicherstellt.
Ist das BauKG für jede Baustelle relevant?
Jeder Bauherr / Projektleiter, egal ob Privatperson oder Unternehmen, ist gemäß §3 BauKG zur Bestellung eines Planungs- und Baustellenkoordinators verpflichtet, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend ArbeitnehmerInnen mehrerer Arbeitgeber (beauftragte Firmen) tätig sind.
Achtung: Auch Bauherren von Einfamilienhäusern müssen einen Baustellenkoordinator beauftragen. Die Größe des Bauvorhabens spielt keine Rolle, so fallen zum Beispiel auch Um- oder Zubauten in dieses Gesetz.
Wer ist der Bauherr?
Der Bauherr ist eine natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, in deren Auftrag ein Bauwerk ausgeführt wird.
Sofern seitens Bauherrn die Voraussetzungen nach BauKG §3 Abs. 3 nicht erfüllt werden, ist dieser dafür verpflichtet, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.
Was ist eine Vorankündigung?
Die Vorankündigung nach BauKG §6 ist eine Mitteilung bezüglich Baubeginn und deren Umfang. Die Vorankündigung ist in der Regel spätestens 2 Wochen vor Baubeginn an das zuständige Arbeitsinspektorat sowie an die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse zu übermitteln.
Die Vorankündigung wird nur für Baustellen benötigt, die voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und auf denen gleichzeitig mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden oder für Baustellen, deren Umfang über 500 Personentage übersteigt.
Wann benötigt man einen SiGe-Plan?
Sobald eine Vorankündigung gemacht wird, ist auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Dies gilt ebenso bei Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen verbunden sind.
Was ist eine Unterlage für spätere Arbeiten?
Die Unterlage für spätere Arbeiten ist ein Dokument, das die erforderlichen Angaben über das Bauwerk enthält, die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch zu berücksichtigen sind.
Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die Unterlagen für die Dauer des Bestandes des Bauwerks in geeigneter Weise aufbewahrt wird. Wird das Bauwerk während der Ausführung oder nach Fertigstellung vom Bauherrn an eine andere natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit übergeben, hat diese für die Aufbewahrung der Unterlage zu sorgen.
Welchen Nutzen haben Baustellenkoordinatoren?
- Präventive Arbeitssicherheit wird umgesetzt und kontrolliert
- Zeitersparnis durch weniger Störfälle auf der Baustelle
- Erhöhung der Produktivität aller beteiligten Unternehmen
- Rechtssicherheit aller MitarbeiterInnen am Bau durch Beratung vor Ort
- Reduzierung der Arbeitsunfälle und der damit verbundenen Kosten für den Unternehmer
Was passiert, wenn man sich nicht an das BauKG hält?
Jede gemäß BauKG verantwortliche Person kann bei Verletzung dieses Bundesgesetzes mit Geldstrafen bis zu 7.260 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 14.530 Euro) belangt werden.