In der Eile schnell eine Glühbirne austauschen oder etwas vom Regal holen. Wer kennt das nicht. Wenn es schnell gehen soll, dann ist der Umgang mit Leitern und Tritten allerdings oft unüberlegt. Deshalb gehören Sturz und Fall zu den häufigsten Unfallursachen. Der folgende Blog informiert Sie über die Beschaffenheit, Verwendung, Überprüfung und die optimale Lagerung von Leitern.
Beschaffenheit und Verwendung
Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und der ÖNORM EN 131 geben die Beschaffenheit der Leitern vor. Wie die Verwendung von Leitern zu erfolgen hat, geht aus der Bedienungsanleitung des Herstellers hervor. Leitern müssen auf jeden Fall auf einen tragfähigen Untergrund aufgestellt werden. Im Freien dürfen Arbeiten von der Leiter nur bei günstigen Witterungsverhältnissen erfolgen.
Ist das „Gehen“ mit Stehleitern zulässig?
Grundsätzlich nicht, zumal dabei grundlegende Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzes verletzt werden. (Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000727)
- 34 Abs. 2 Z 3 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) legt fest, dass Leitern derart aufzustellen sind, dass sie gegen Umfallen gesichert sind. Die Standsicherheit ist bei Stehleitern nur bei funktionsfähiger Spreizsicherung gegeben.
- 35 Abs. 1 Z 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verbietet, dass Arbeitsmittel ohne die für die verschiedenen Verwendungszwecke vorgesehenen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen benutzt werden. Bei Stehleitern ist die vorgesehene Schutz- und Sicherheitseinrichtung die Spreizsicherung (zum Beispiel gespannte Kette, eingelegte Spreizsicherung), ohne die eine Stehleiter nicht standsicher aufgestellt ist.
Wie oft sind Leitern zu überprüfen?
Vor jeder Verwendung muss die Leiter auf offensichtliche Beschädigungen und Mängel überprüft werden. Gemäß § 17 Abs. 2 ASchG und § 37 Abs. 1 ASchG sollen alle Leitern mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person überprüft werden. Die Kennzeichnung der überprüften Leitern erfolgt zum Beispiel mit einem geeigneten Aufkleber. Die Ergebnisse der Überprüfung sollten zudem schriftlich dokumentiert werden.
Sichere Arbeitsmittel durch optimale Lagerung
Leitern sollen vor mechanischer Beschädigung und vor aggressiven Stoffen, zum Beispiel Säuren geschützt werden. Die Lagerung von Holzleitern in warmen und trockenen Räumen wird nicht empfohlen, zumal das Holz austrocknen kann.
Jeder Unfall ist einer zu viel!
Bitte lassen Sie Leitern nicht zum Unfallschwerpunkt werden. Besser einmal mehr, als gar nicht oder wenig überprüft. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum Arbeitsschutz bei Leitern und Tritten.