Beschäftigungsverbote für Jugendliche

Wissen Sie, dass Jugendliche bestimmte Arbeiten gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen ausführen dürfen? Wer gilt eigentlich als Jugendlicher? Welche Verbote und Beschränkungen gibt es für Jugendliche? Unser aktueller Blogbeitrag verrät es Ihnen!

Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche

Besonders Jugendliche sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt als erfahrene ArbeitnehmerInnen. Das Gesetz legt deshalb fest, dass Jugendliche zu bestimmten Arbeiten gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen herangezogen werden dürfen. Als Jugendliche zählen Personen ab dem 15. bis zum 18. Lebensjahr.

Ausnahme für Jugendliche in Ausbildung

Lehrlinge dürfen nach 18 Monaten Ausbildung an bestimmten gefährlichen Arbeitsmitteln arbeiten.

Nach einer nachweislich absolvierten Gefahrenunterweisung in der Berufsschule dürfen sie an diesen Arbeitsmitteln bereits nach 12 Monaten Ausbildung arbeiten – allerdings nur unter Aufsicht. Unter Aufsicht ist ein ständiges Beobachten und wenn notwendig auch ein Eingreifen zu verstehen.

Diese Gefahrenunterweisung ist eine spezielle theoretische und praktische Unterweisung von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zum Thema Unfallverhütung. Die Lehrlinge werden in die Lage versetzt, Gefahren, die durch die Ausübung des Lehrberufes entstehen, zu erkennen und zu vermeiden. Zudem lernen sie, welche Schutzausrüstung die richtige ist und wie man berufsspezifische Maschinen und Geräte richtig einsetzt.

Arbeiten von Jugendlichen auf Dächern

Jugendliche sind auf Baustellen besonders gefährdet. Fast die Hälfte aller Unfälle wird von Personen verursacht, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Quelle: AUVA).

Nachdem einzelne Bauarbeiten mit besonderen Gefahren verbunden sind, gibt es bei deren Ausübung für die Jugendlichen spezielle Beschränkungen. Ein generelles Beschäftigungsverbot besteht für Jugendliche zum Beispiel bei Arbeiten auf Dächern mit einer Neigung von mehr als 60° und bei Arbeiten mit Dachdeckerfahrstühlen.

Jugendliche dürfen auf Dächern unter 60° nur dann arbeiten, wenn erforderliche Schutzmaßnahmen wie Dachschutzblenden oder Dachfanggerüste vorhanden und überprüft sind.

Eine gesetzliche Lockerung gilt für Lehrlinge. Sie dürfen auf Dächern unter 60° nach 12 Monaten Ausbildungszeit und mit persönlicher Schutzausrüstung gesichert arbeiten. Sie müssen allerdings unter ständiger Aufsicht stehen. Auf die geistige und körperliche Eignung der Jugendlichen ist besonders zu achten.

Weitere Informationen zum Thema Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche finden Sie hier.

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