Externe Sicherheitsfachkraft (SFK)

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer verantwortlich. Sich ständig ändernde Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen machen dies zu einer äußerst komplexen Angelegenheit.

Wir unterstützen Sie als Sicherheitsfachkraft zuverlässig und kompetent in allen Fragen der Arbeitssicherheit, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dank der vorteilhaften geographischen Lage unserer Unternehmensstandorte in Wien und Sattledt (Oberösterreich) können wir die folgenden Bundesländer optimal mit den Dienstleistungen unserer Sicherheitsfachkräfte unterstützen: Oberösterreich, Niederösterreich, Wien und Burgenland!

Arbeitnehmerschutz lohnt sich!

Arbeitnehmer sind in der Regel die wichtigste Ressource eines Unternehmens und jeder Ausfall kostet bares Geld. Durch vorbeugende Maßnahmen können mögliche Gefahren bereits im Vorfeld identifiziert und vermieden werden, was sich positiv auf Ihr Unternehmen auswirken kann:

  • Weniger Ausfallzeiten
  • Zufriedene Mitarbeiter
  • Weniger Arbeitsunfälle
  • Höheres Sicherheitsbewusstsein innerhalb des Unternehmens

Arbeitnehmerschutz ist gesetzlich vorgeschrieben!

Der Gesetzgeber schreibt im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – kurz ASchG – vor, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner ArbeitnehmerInnen zuständig ist. Dafür sind Unternehmen verpflichtet Präventivdienste (Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner, Arbeitspsychologe oder sonstige Fachkräfte) zu beschäftigen.

Durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten sollen Gefahrenpotenziale evaluiert werden und rechtzeitig Präventivmaßnahmen festgelegt werden. Für Arbeitsstätten bis 10 Mitarbeiter ist eine solche Begehung 2-jährlich durchzuführen und für Arbeitsstätten bis 50 Mitarbeiter jährlich verpflichtend (diese werden im Minimalumfang kostenlos von der AUVA angeboten).

Ab 50 Mitarbeitern sieht das ASchG eine Berechnung der Einsatzzeit der Präventivkräfte vor. Die Präventionszeit berechnet sich mit 1,2h pro Arbeitnehmer und Jahr für Büroarbeitsplätze und 1,5h für alle restlichen Arbeitsplätze. Die Präventionszeit ist laut §82a ASchG zu mindestens 40% von Sicherheitsfachkräften und zu mindestens 30% von einem Arbeitsmediziner zu leisten. Die restlichen 30% werden je nach Gefährdungssituation ggf. auf weitere Fachkräfte aufgeteilt.

Sicherheitsfachkräfte

Sicherheitsfachkraft für Baustellen

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Sicherheitsvertrauensperson

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Unsere Leistungen:

  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Arbeitsplatzevaluierung
  • Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Beratung bei der Einführung und Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen oder Arbeitsmitteln
  • Unterstützung bei der Auswahl und dem richtigen Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung
  • Regelmäßige Begehung aller Arbeitsplätze mit digitaler Dokumentation
  • Beratung Ihrer Arbeitnehmer und Sicherheitsvertrauenspersonen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • Evaluierung von Arbeitsunfällen und Erarbeitung von Präventivmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen
  • Hilfestellung bei der Kommunikation mit dem Arbeitsinspektorat und weiteren Behörden
  • Durchführung von Messungen wie z.B. Beleuchtungsstärke, Lufttemperatur / -feuchtigkeit, Lärmbelastung

Ihre Vorteile:

  • Als Sicherheitstechnisches Zentrum für Arbeitssicherheit verfügen wir über genügend Ressourcen um alle unsere Kunden mit höchster Qualität zu betreuen
  • Unsere Externen Sicherheitsfachkräfte haben keine weiteren Aufgaben in Ihrem Unternehmen und können sich alleine um die Arbeitnehmersicherheit kümmern
  • Sie haben EINE Ansprechperson für alle Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit
  • Laufende Fort- und Weiterbildungen der Sicherheitsfachkräfte
  • Unsere Sicherheitsfachkräfte sind Experten in ihrem Handwerk und haben Erfahrung in vielen verschiedenen Branchen
  • Wir arbeiten immer nach dem letzten Stand der Technik mit der aktuellsten Fachliteratur und Gesetzes- und Normensammlungen
  • Durch unseren großen Beraterpool bieten wir Ihnen durchgehende Sicherheitstechnische Betreuung (Kein Ausfall durch Krankenstände oder Urlaub)
  • Digitaler Zugriff auf sämtliche Unterlagen – jederzeit und überall

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zu rechtlichen Erfordernissen?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.