Prüfung Gewerbeordnung – §82b GewO

Grundlage

Jeder genehmigte Gewerbebetrieb muss daraufhin überprüft werden, ob er den Vorgaben des Genehmigungsbescheids sowie den geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Überprüfung ist alle fünf Jahre eigenständig durchzuführen, ohne dass eine separate Aufforderung durch die Behörde erfolgt. Es handelt sich daher um eine Eigenverantwortung des Betriebes.

Unser Expertenteam übernimmt wir die Prüfung gemäß § 82b GewO gerne für Sie.

 

Ablauf

Gemeinsam werden die Schwerpunkte der Prüfung nach §82b GewO erarbeitet um schließlich eine positive Prüfbescheinigung zu erreichen:

  • Besteht die gewerberechtliche Anlage noch so wie sie genehmigt wurde?
  • Werden die in den gewerberechtlichen Bescheiden festgeschriebenen Auflagen eingehalten?
  • Werden die gewerberechtlichen Bestimmungen eingehalten?